Unsere Expertise: Fachkompetenz im deutschen wie im spanischen Recht
In unserem Team arbeiten deutsche Rechtsanwälte sowie spanische Abogados Hand in Hand. Durch diese grenzüberschreitende Aufstellung bieten wir Ihnen eine lückenlose Beratung, die sowohl das deutsche Erbrecht als auch die Besonderheiten des spanischen Rechts- und Steuersystems abdeckt.
Ihre Vorteile bei uns:
- Keine Reise nach Spanien nötig: Wir wickeln den gesamten Nachlass für Sie vor Ort ab, ohne dass Sie persönlich anreisen müssen.
- Langjährige Erfahrung: Mit über 10 Jahren Erfahrung in der deutsch-spanischen Erbschaftsabwicklung führen wir Sie sicher durch das Verfahren.
- Rundum-Service: Von der Einholung der spanischen Steuernummer (N.I.E.) über die notarielle Erbschaftsannahme bis hin zur Eintragung im Eigentumsregister oder dem Verkauf der geerbten Immobilie.
- Deutschlandweite Beratung: Wir vertreten Mandanten aus ganz Deutschland sowie weltweit.
Der strukturierte Ablauf der Nachlassabwicklung in Spanien
Eine professionelle Nachlassverwaltung und Nachlassabwicklung in Spanien folgt einem präzisen Fahrplan, um rechtliche Fallstricke und unnötige Kosten zu vermeiden. Wir unterteilen diesen Prozess für Sie in vier klare Phasen:
Phase 1: Erstaufnahme und Sachverhaltsermittlung
Zunächst erfassen wir die persönlichen Daten des Erblassers und der Erben sowie deren Verwandtschaftsverhältnisse. Wir erfassen das Vermögen sowie etwaige Verbindlichkeiten in einem Nachlassverzeichnis (Immobilien, Bankkonten, Fahrzeuge) Gemeinsam mit Ihnen definieren wir Möglichkeiten zur Vermögenssicherung und Steuerlastminimierung.
Phase 2: Beschaffung notwendiger Dokumente und Nachweise
Wir unterstützen Sie bei der Beschaffung und Prüfung aller notwendigen Urkunden und Unterlagen:
- Internationale Sterbeurkunde und weitere Personenstandsurkunden nach dem CIEC-Abkommen.
- Nachweise über das Erbrecht (z. B. deutscher Erbschein oder Europäisches Nachlasszeugnis).
- Auszug aus dem Deutschen Testamentsregister.
- Einholung des spanischen Testamentsregister-Zertifikats (Certificado de Actos de Última Voluntad), um zu klären, ob ein spanisches Testament existiert.
- Beantragung der erforderlichen spanischen Steuernummern (N.I.E.) für alle Erben.
- Bewertung der Immobilien nach aktuellen Marktwerten bzw. Katasterwerten für die Steuererklärung.
Phase 3: Die notarielle Erbschaftsannahme
Sobald alle Dokumente vorliegen und ggf. vereidigt übersetzt wurden, erstellen wir den Entwurf der Erbschaftsannahmeurkunde (Escritura de Aceptación de Herencia). Diese Urkunde ist in der Regel auch dann erforderlich, wenn ein Europäisches Nachlasszeugnis vorliegt. Die Urkunde kann nur von einem Notar in Spanien errichtet werden.
- Kein Vor-Ort-Termin nötig: Die Unterzeichnung beim spanischen Notar kann durch uns als Ihre Bevollmächtigte erfolgen.
- In dieser Urkunde wird der Nachlass den Erben zugewiesen.
Phase 4: Steuerzahlung und Grundbuchumschreibung
Nach der Beurkundung müssen innerhalb der Sechsmonatsfrist die spanische Erbschaftssteuer sowie die gemeindliche Wertzuwachssteuer (Plusvalía) erklärt und abgeführt werden. Erst nach Nachweis der Steuerzahlung erfolgt der finale Vollzug:
- Umschreibung im Eigentumsregister: Sie werden als neuer Eigentümer der Immobilie eingetragen.
- Kontenliquidierung: Banken geben das Guthaben erst nach Nachweis der Steuererklärung frei.
- Nachbereitung: Wir händigen Ihnen alle relevanten Unterlagen in einem strukturierten Nachlassordner aus.
Vorausschauende Nachlassplanung: Streit und Kosten vermeiden
Die beste Nachlassverwaltung in Spanien beginnt bereits zu Lebzeiten. Durch eine geschickte Planung lassen sich oft erhebliche steuerliche Vorteile erzielen und die Abwicklung für Ihre Hinterbliebenen vereinfachen.
Wichtige Planungsaspekte sind:
- Rechtswahl treffen: Dank der EU-Erbrechtsverordnung können Sie in Ihrem Testament wählen, dass für Ihren gesamten Nachlass (auch in Spanien) deutsches Erbrecht gelten soll. Dies ist besonders wichtig für Residenten in Spanien, um das starre spanische Pflichtteilsrecht zu vermeiden.
- Testamentsgestaltung: Ein deutsches „Berliner Testament“ kann in Spanien zu steuerlichen Nachteilen (Doppelbesteuerung bei jedem Erbfall) führen. Wir beraten Sie zu Alternativen, wie z. B. direkten Vermächtnissen von Immobilienanteilen an Kinder.
- Schenkung vs. Vererben: In manchen Regionen wie den Balearen oder Andalusien kann eine Schenkung zu Lebzeiten aufgrund hoher Freibeträge steuerlich attraktiver sein als eine Vererbung.
- Vermeidung von Erbengemeinschaften: Durch gezielte Vermächtnisse einzelner Gegenstände oder Immobilien können Sie Streitigkeiten innerhalb der nächsten Generation vorbeugen.
Eine vorausschauende Planung spart Ihren Erben nicht nur Zeit und Nerven, sondern sorgt dafür, dass Ihr Vermögen in Spanien exakt so übertragen wird, wie Sie es sich vorstellen.
FAQ: Häufige Fragen zur Nachlassabwicklung in Spanien
Im Folgenden beantworten wir die wichtigsten Fragen, die uns im Rahmen der Nachlassverwaltung in Spanien regelmäßig erreichen.
Warum reicht ein deutscher Erbschein in Spanien oft nicht aus?
In Deutschland geht das Vermögen mit dem Tod direkt auf den Erben über. In Spanien hingegen ist eine notarielle Erbschaftsannahmeurkunde (escritura de aceptación de herencia) erforderlich, wenn sich Immobilien im Nachlass befinden. Diese Urkunde kann nur von einem spanischen Notar erstellt werden. Eine solche Urkunde ist in der Regel auch dann erforderlich, wenn ein deutscher Erbschein oder ein in Deutschland ausgestelltes Europäisches Nachlasszeugnis vorliegen. Denn ohne eine solche Urkunde wird das spanische Grundbuch (Registro de la Propiedad) nicht geändert. Auch spanische Banken verlangen in der Regel diese notarielle Urkunde, bevor sie Verfügungen über Kontoguthaben zulassen. Sie müssen jedoch nicht selbst nach Spanien reisen und die Beurkundung vornehmen. Wir übernehmen dies für Sie. Dies ist der Teil der Nachlassabwicklung und Nachlassverwaltung durch uns.
Welche Fristen muss ich bei der Nachlassabwicklung in Spanien beachten?
Besonders wichtig sind die steuerlich zu beachtenden Fristen: Die spanische Erbschaftssteuer muss grundsätzlich innerhalb von sechs Monaten nach dem Todesdatum erklärt und gezahlt werden. Eine Verlängerung um weitere sechs Monate ist möglich, muss aber innerhalb der ersten fünf Monate beantragt werden. Bei Fristüberschreitung drohen Strafzuschläge und Zinsen. Wir kümmern uns um entsprechende Anträge im rahmen Nachlassabwicklung und Nachlassverwaltung in Spanien.
Welches Erbrecht findet Anwendung?
Seit dem 17.08.2015 richtet sich das anwendbare Erbrecht nach der EU-Erbrechtsverordnung. Grundsätzlich gilt das Recht des Staates, in dem der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Deutsche, die in Spanien leben, können jedoch per Testament das deutsche Erbrecht wählen, um beispielsweise die strengen spanischen Regelungen zum Pflichtteil („Noterbrecht“) zu vermeiden.
Wie hoch ist die Erbschaftssteuer in Spanien?
In Spanien variieren die Steuersätze und Freibeträge stark je nach Region (Autonome Gemeinschaften). In beliebten Regionen wie Andalusien, den Balearen (Mallorca) oder Valencia gibt es für nahe Verwandte (Ehegatten, Kinder) oft erhebliche Steuervergünstigungen oder Freibeträge von bis zu 1.000.000 Euro. Wichtig: Da zwischen Deutschland und Spanien kein Doppelbesteuerungsabkommen für die Erbschaftssteuer besteht, kann es zu einer Doppelbesteuerung kommen, wobei die spanische Steuer auf Immobilien oft in Deutschland angerechnet werden kann.
Welche Dokumente werden für die Abwicklung benötigt?
Jeder Fall ist individuell, aber im Regelfall werden folgende Dokumente benötigt, die wir für Sie beschaffen:
- Die (internationale) Sterbeurkunde
- Einen Erbnachweis (z. B. Europäisches Nachlasszeugnis).
- Das spanische Zentraltestamentsregister-Zertifikat (Certificado de Actos de Última Voluntad).
- Die spanische Steuernummer (N.I.E.) für alle Erben.
- Unterlagen zur Immobilie (z. B. die Kaufurkunde „Escritura“ und Grundsteuerbelege).
Kann ich eine geerbte Immobilie direkt verkaufen?
Ja, aber der Verkauf im Zusammenhang mit einer Erbschaft sollte gut geplant sein. Wir unterstützen Sie nicht nur bei der Erbschaftsannahme, sondern auch beim anschließenden Verkauf der Immobilie. Viele Erben entscheiden sich für einen Verkauf, wenn sie die Immobilie nicht selbst nutzen möchten oder die Kosten für den Unterhalt vermeiden wollen.
Haben Sie Fragen zu Ihrem Erbfall? Die Nachlassabwicklung in Spanien ist komplex, aber mit der richtigen Unterstützung rechtssicher und effizient lösbar. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung – wir begleiten Sie Schritt für Schritt durch das spanische Erbrecht.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.