Anwalt für internationales Erbrecht:
Vermögen weltweit sichern, Streit vermeiden

Ein Erbfall über Landesgrenzen hinweg ist eine rechtliche Herausforderung. Seit der EU-Erbrechtsverordnung entscheidet oft nicht mehr der Pass, sondern der letzte Wohnsitz über das Erbe, mit überraschenden Folgen für Witwen und Kinder.

Als Rechtsanwalt/e für internationales Erbrecht unterstützen wir Sie nicht erst im Streitfall, sondern bereits bei der vorausschauenden Testamentsgestaltung, um Konflikte und bürokratische Hürden im Ausland von vornherein auszuschließen. Im Erbfall sorgen wir für die schnelle Handlungsfähigkeit der Erben und die Durchsetzung Ihrer Ansprüche, in Deutschland ebenso wie in Spanien, Italien, Österreich und der Schweiz.

Nachlassabwicklung in Ausland oder mit Auslandbezug: Zeit und Kosten sparen

Damit Sie Zugriff auf Bankkonten und Immobilien erhalten, benötigen Sie das richtige Dokument für das richtige Land.

Europäisches Nachlasszeugnis (ENZ)oder nationaler Erbschein?

Die Wahl des richtigen Dokuments entscheidet über die Dauer und Kosten des Verfahrens:

Innerhalb der EU

Wir beantragen für Sie das Europäische Nachlasszeugnis (ENZ). Dieses Dokument spart Ihnen Zeit und Geld, da es in fast allen EU-Staaten (außer Dänemark und Irland) ohne teure Übersetzungen oder Apostillen anerkannt wird. Es ermöglicht den direkten Zugriff auf Konten und die Umschreibung im Grundbuch oder vielleicht recht die Erbschein

Drittstaaten (USA, UK, Kanada, Schweiz)

Hier ist das ENZ oft wirkungslos. Wir koordinieren für Sie die komplexen Anerkennungsverfahren vor Ort oder beantragen spezifische Erbscheine (Certificate of Inheritance), um Ihre Legitimation sicherzustellen.

Testament ausfindig machen & Register

Oft ist unklar, ob im Ausland ein Testament existiert oder ob ein altes Testament durch eine neue Verfügung am Urlaubsort widerrufen wurde. Wir unterstützen Sie bei der Recherche in internationalen Testamentsregistern und korrespondieren mit ausländischen Notariaten und Gerichten, um letztwillige Verfügungen ausfindig zu machen und die Eröffnung zu beantragen.

Das Vorliegen mehrerer Testamente in verschiedenen Staaten ist in grenzüberschreitenden Nachlassfällen keine Seltenheit. Entstehende Widersprüche analysieren wir sorgfältig, um eine interessengerechte Lösung im Sinne unserer Mandanten zu erreichen und den wahren letzten Willen des Erblassers rechtlich fundiert umzusetzen.

Testament & Vorsorge: Rechtssicherheit vor dem Erbfall

Ein deutsches Standard-Testament kann im Ausland wirkungslos sein. Wir sorgen für Gültigkeit.

Testament mit Auslandsbezug & Formvorschriften

Zwar erkennen die EU-Erbrechtsverordnung und das Haager Testamentsformübereinkommen Testamente oft an, wenn sie dem Recht des Errichtungsortes entsprechen. In der Praxis akzeptieren ausländische Banken oder Grundbuchämter jedoch oft keine eigenhändigen deutschen Testamente ohne gerichtliche Bestätigung.

Unsere Leistung

Wir prüfen, ob Ihr Testament den Formvorschriften des Ziellandes entspricht und passen es an, um spätere Blockaden zu vermeiden.

Strategische Rechtswahl & machen & Register

  • Gefahr Berliner Testament: Das in Deutschland beliebte Ehegattentestament (gegenseitige Einsetzung) ist in Ländern wie Italien, Frankreich oder Spanien oft problematisch. Wir gestalten rechtssichere und optimierte Alternativen.
  • Rechtswahlklausel: Um zu verhindern, dass für Sie als Deutscher plötzlich ausländisches Erbrecht gilt (nur weil Sie Ihr Leben auf Mallorca verbringen), integrieren wir eine Rechtswahl zugunsten des deutschen Heimatrechts in Ihr Testament.

Pflichtteil im Ausland: Risiken steuern

Das Pflichtteilsrecht variiert weltweit extrem.

  • Risiko: Länder wie Italien, Spanien oder Frankreich kennen ein dingliches Noterbenrecht, das Pflichtteilsberechtigte direkt zu Miteigentümern an Immobilien macht,  ein Verkauf für den Haupterben ist dann sehr schwierig.
  • Wir nutzen diese Unterschiede strategisch bei der Gestaltung oder einem Wohnsitzwechsel (Pflichtteils-Flucht), um ungewollte Ansprüche zu minimieren oder, wo gesetzlich möglich, ganz auszuschließen.

Erbengemeinschaft & Schenkungen (Vorweggenommene Erbfolge)

Konflikte lösen und Vermögen frühzeitig sichern.

Erbengemeinschaftmit Auslandsbezug

Wenn Miterben im Ausland leben oder sich das Vermögen auf mehrere Staaten verteilt, ist Streit vorprogrammiert. Wir vertreten Sie bei der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft, verhandeln setzen notfalls den Verkauf von ausländischen Immobilien durch (Testamentvoolstreckung), um die Gemeinschaft aufzulösen.

Schenkungen und Erbverträage

Um hohe Erbschaftsteuern oder Pflichtteilsansprüche zu reduzieren, kann eine lebzeitige Übertragung (Schenkung) sinnvoll sein. Wir prüfen jedoch genau, ob Erbverträge oder Schenkungsversprechen im Zielland überhaupt zulässig sind (in Frankreich/Italien oder Spanien oft problematisch) und gestalten vertragliche Lösungen, die grenzüberschreitend Bestand haben.

Internationale Testamentsvollstreckung

Ihren letzten Willen vor Ort durchsetzen.

Der beste letzte Wille nützt nichts, wenn ihn niemand vor Ort umsetzt. Wir übernehmen oder begleiten die Testamentsvollstreckung im Ausland.

  • Wir sichern den Nachlass vor unbefugtem Zugriff.
  • Wir erfüllen Vermächtnisse an ausländische Begünstigte.
  • Wir sorgen für die korrekte Abwicklung nach den lokalen Verfahrensregeln (z. B. Probate-Verfahren in anglo-amerikanischen Staaten), damit Ihr Wille exakt so ausgeführt wird, wie Sie es verfügt haben.

Steuerliche Koordination & Strategie

Vermeidung von Doppelbesteuerung durch Experten-Netzwerk.

Erbrecht ist nicht Steuerrecht. Bei Auslandsvermögen droht oft der Zugriff mehrerer Staaten auf denselben Nachlass. Zudem gibt es  nur wenige Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) im Erbschaftsteuerrecht  (z. B. mit USA, Frankreich, Schweiz, Griechenland).

Unsere Leistung

Wir berechnen keine Steuern, sondern entwickeln die juristische Strategie. In enger Koordination mit spezialisierten Steuerberatern (Ihren eigenen oder aus unserem Netzwerk) prüfen wir Instrumente zur Vermeidung der Doppelbesteuerung.

Das Ziel

Das Ziel: Wir sorgen dafür, dass Möglichkeiten der Anrechnung ausländischer Erbschaftsteuer auf die deutsche Steuerschuld voll ausgeschöpft werden, um Ihre finanzielle Belastung zu minimieren.

FAQHäufige Fragen an den Anwalt für internationales Erbrecht

Das ENZ ist das Mittel der Wahl für Vermögen innerhalb der EU (außer Dänemark und Irland). Es spart Zeit und Kosten gegenüber nationalen Erbscheinen, da es automatisch in anderen Mitgliedstaaten als Nachweis der Erbenstellung anerkannt wird.

Diese tritt oft bei Vermögen in Drittstaaten (z. B. USA, Kanada, Australien  auf. Während Deutschland den gesamten Nachlass nach einem Recht beurteilen will, wendet der andere Staat für Immobilien in seinem Hoheitsgebiet  (unbewegliches Vermögen) sein eigenes Recht an. Es entstehen zwei getrennte Nachlassmassen mit unterschiedlichen Regeln.

Umständen möglich (z. B. bei Umzug in bestimmte US-Bundesstaaten).. Auch die Niederlande und Gebiete in Spanien kennen ein eingeschränktes Pflichtteilsrecht. Dies erfordert jedoch eine exakte juristische Planung, um den Vorwurf der Rechtsmissbräuchlichkeit zu verhindern.

Kontakt aufnehmen

Grenzenloses Vermögen braucht grenzüberschreitende  Rechtssicherheit. Ob Sie ein Testament mit Auslandsbezug gestalten wollen, Probleme mit einer Erbengemeinschaft haben oder ein Europäisches Nachlasszeugnis benötigen – wir machen Sie handlungsfähig.

Vereinbaren Sie jetzt ein Beratungsgespräch zur Sicherung Ihres Erbes.

Erbrecht Düsseldorf
Gottschalk Rechtsanwälte

Kaiser-Friedrich-Ring 7
40545 Düsseldorf

Tel: 0211 / 550 84 35-0
Fax: 0211 / 550 84 35-1
E-Mail: info@gottschalk-erbrecht.de

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