Beratung nur durch einen Fachanwalt für Erbrecht!

Erbrecht Rechtsanwalt in Düsseldorf – Krefeld – Viersen

Vereinbaren Sie einfach einen Erstberatungstermin. Ich kläre mit Ihnen zunächst, welchen Beratungs- bzw. Vertretungsbedarf Sie haben. Dabei nehme ich mir viel Zeit, um ihr Anliegen zu klären. Ich gebe Ihnen einen Überblick über die erbrechtliche Rechtslage und weise Sie auf eventuell erforderliche Maßnahmen hin. Die Kosten für eine Erstberatung sind begrenzt auf 190,00 € zzgl. USt., mithin auf 226,10 €.

Möchten Sie sich einen Überblick das Erbrecht verschaffen, so sende ich Ihnen gerne meine ausführliche Erbrechtsbroschüre zu. Senden Sie mir eine Email mit dem Stichwort Rechtsanwalt Erbrecht und Ihrem Namen und Ihrer Anschrift. Gerne sende ich Ihnen unsere hilfreiche Informations-Brochüre „Rechtsanwalt Erbrecht“ zu.

Auf die Spezialisierung kommt es an: Ich bin als spezialisierter Erbrecht Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht Ihr Ansprechpartner in allen Fragen rund um das Erbrecht.

Sie profitieren von meiner langjährigen Praxiserfahrung als Anwalt, so dass ich mit Ihnen eine optimale Strategie entwickeln kann. Meine Mandanten sind Privatpersonen aus der Region Düsseldorf-Krefeld-Mönchengladbach-Viersen. Ihnen ist eine persönliche und strikt vertrauliche Betreuung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt Erbrecht wichtig. Häufig geht es in unserer Kanzlei um bedeutende Vermögenswerte.

Sofern kein Testament errichtet wird, gilt die gesetzliche Erbfolge. Leider führt die gesetzliche Erbfolge sehr häufig zu Konflikten innerhalb der entstehenden Erbengemeinschaften. Die familiäre Situation kann dazu führen, dass Personen in einer Erbengemeinschaft mit einander verbunden werden, die keine gleichlaufenden Interessen haben oder sogar offen Differenzen haben. Selten sind Erbengemeinschaften glückliche Verbindungen.

Für die maßgeschneiderte Entwicklung eines Testamentes bedarf es vielfältiger Erfahrung. Andernfalls sind Konflikte vorbestimmt. Meine Mandanten wünschen sich vor allem aber, dass zwischen ihren Angehörigen kein Streit entsteht. Ich habe zahlreiche Konflikte unter den Miterben sowie zwischen Miterben und Pflichtteilsberechtigten erlebt. Diese Erfahrung hilft mir, Probleme zu erkennen und Regelungen zu finden, wie sich Probleme in Ihrem persönlichen Fall vermeiden lassen.

Ihr
Dr. Michael Gottschalk
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht

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Tel: 0211 / 550 84 35-0
E-Mail: info_at_gottschalk-erbrecht.de