Erbschaftsteuer in Spanien (Stand 2026)

Die Erbschaftsteuer in Spanien ist eine direkte Steuer, die auf den Erwerb von Vermögen durch Erbschaft oder Schenkung erhoben wird. Ein wichtiges Merkmal des spanischen Systems ist, dass die Autonomen Gemeinschaften die Befugnis haben, die staatlichen Regelungen anzupassen, was zu erheblichen regionalen Unterschieden führt. Seit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2014 haben auch Nicht Residenten (z. B. Erben mit Wohnsitz in Deutschland oder Österreich) das Recht, die vorteilhaften regionalen Regelungen jener Autonomen Gemeinschaft anzuwenden, in der sich der Großteil des Nachlasses befindet.

1. Verwandtschaftsgrade beim Erbschaftsteuer in Spanien  (Steuerklassen). Haupttabelle.

Die Höhe der Freibeträge und der anwendbare Steuersatz hängen stark vom Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser ab. Die Erben werden in vier Gruppen eingeteilt:

  • Gruppe I: Nachkommen (leiblich oder adoptiert) unter 21 Jahren. Der staatliche Freibetrag liegt bei 15.956,87 €, zuzüglich 3.990,72 € für jedes Jahr bis zum vollendeten 21. Lebensjahr (maximal 47.858,59 €).
  • Gruppe II: Nachkommen ab 21 Jahren, Ehepartner und Vorfahren (Eltern/Großeltern). Der staatliche Freibetrag beträgt pauschal 15.956,87 €.
  • Gruppe III: Verwandte zweiten und dritten Grades (Geschwister, Onkel/Tanten, Neffen/Nichten). Der staatliche Freibetrag liegt bei 7.993,46 €.
  • Gruppe IV: Verwandte ab dem 4. Grad und Nichtverwandte. Für diese Gruppe gibt es keinen Freibetrag (0,00 €).

2. Die Schritte zur Berechnung der Erbschaftsteuer

Die Ermittlung der tatsächlichen Steuerschuld erfolgt in Spanien in mehreren Schritten:

  1. Ermittlung des Bruttonachlasses: Berechnung des tatsächlichen Wertes der vererbten Güter (z.B. Immobilien, Bankkonten) zum Todeszeitpunkt.
  1. Berechnung des Nettonachlasses (Base Imponible): Vom Bruttowert werden bestehende Schulden und abzugsfähige Lasten des Erblassers abgezogen.
  2. Ermittlung der Bemessungsgrundlage (Base Liquidable): Vom Nettonachlass werden die oben genannten staatlichen oder regionalen Freibeträge für Verwandtschaft, Behinderung etc. abgezogen.
  1. Anwendung des Grundtarifs (Cuota Íntegra): Auf die Bemessungsgrundlage wird die progressive staatliche Steuertabelle angewendet, die von 7,65 % (für Beträge bis 7.993,46 €) bis 34,00 % (für Beträge ab 797.555,08 €) reicht. (Hinweis: Einige Regionen wie die Balearen oder Katalonien haben leicht angepasste Tabellen für den Grundtarif).
  1. Anwendung des Multiplikators für Vorvermögen (Cuota Tributaria): Anders als im deutschen Recht wird in Spanien das eigene Vorvermögen des Erben berücksichtigt. Der zuvor ermittelte Steuerbetrag wird mit einem Koeffizienten multipliziert, der vom Verwandtschaftsgrad und dem Vermögen des Erben abhängt. Je höher das eigene Vermögen und je entfernter die Verwandtschaft, desto höher der Multiplikator (zwischen 1,0000 und 2,4000).

Tabelle: Multiplikator nach Vorvermögen und Steuerklasse (Staatliche Regelung)

Vorvermögen des Erben (EUR)Gruppe I und IIGruppe IIIGruppe IV
0 bis 402.678,11 €1,00001,58822,0000
402.678,11 € bis 2.007.380,43 €1,05001,66762,1000
2.007.380,43 € bis 4.020.770,98 €1,10001,74712,2000
Über 4.020.770,98 €1,20001,90592,4000
  1. Regionale Ermäßigungen (Total a ingresar): Im letzten Schritt werden die spezifischen Bonifikationen der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft abgezogen. Dies ist der Betrag, der schlussendlich an das Finanzamt abgeführt werden muss.

3. Aktualisierte Ermäßigungen der Autonomen Gemeinschaften in Spanien (2026)

Da die Autonomen Gemeinschaften das Recht haben, eigene Reduzierungen anzuwenden, zahlen Erben der Gruppen I und II in vielen Regionen fast gar keine Steuern. Hier ist die detaillierte und aktualisierte Übersicht der Steuervergünstigungen für Kinder, Ehepartner und Enkel (Gruppen I und II) nach Regionen:

Autonome GemeinschaftBonifikationen und Freibeträge für Gruppen I und II (Stand 2026)
Andalusien99 % Ermäßigung auf die Steuerschuld sowie ein hoher Freibetrag (“Reducción) von 1.000.000 € pro Erbe.
Aragon100 % Freibetrag auf die Bemessungsgrundlage bis zu 3.000.000 € für Minderjährige und bis zu 500.000 € für Ehepartner, Eltern und erwachsene Nachkommen.
AsturienSteuerfrei bis 300.000 € für direkte Nachkommen und Ehepartner.
Balearen100 % Ermäßigung auf die Steuerschuld für direkte Nachkommen, Ehepartner und Vorfahren. Die Region wendet zudem eine eigene, leicht abgewandelte Steuertabelle an.
Kanarische Inseln99,9 % Ermäßigung auf die Steuerschuld. Für Erben unter 18 Jahren kann die Ermäßigung de facto 100 % bis zu 1.000.000 € betragen.
Kantabrien100 % Ermäßigung auf die Steuerschuld für Nachkommen, Ehepartner und Vorfahren.
Kastilien-La ManchaProgressive Ermäßigung zwischen 100 % und 80 %: 100 % bei Erbschaften unter 175.000 €, sinkend auf 80 %, wenn der Betrag 300.000 € übersteigt.
Kastilien und León99 % Ermäßigung auf die Steuerschuld.
KatalonienEhepartner erhalten 99 % Ermäßigung. Für Gruppe I (Minderjährige) gilt eine Ermäßigung von 99 % bis 20 % und für erwachsene Kinder (Gruppe II) 60 % bis 0 %, jeweils abhängig von der Höhe der Erbschaft.
Ceuta und MelillaEs gilt die staatliche Regelung, jedoch mit einem Abzug von 50 % auf die Steuerschuld (kann lokal auf bis zu 99 % erhöht werden).
Extremadura100 % Ermäßigung für Erbschaften bis 500.000 € pro Erbe. Bei Beträgen darüber hinaus greift eine Bonifikation von 90 % bis zu 600.000 €.
Galicien99 % Ermäßigung auf die Bemessungsgrundlage für Beträge bis zu 1.000.000 €.
La Rioja99 % Ermäßigung auf die Steuerschuld für Erbschaften.
Madrid99 % Ermäßigung auf die Steuerschuld. (Zusatz: Seit Mitte 2025 wurde hier auch die Ermäßigung für Geschwister, Onkel und Neffen auf 50 % erhöht).
Murcia99 % Ermäßigung auf die Steuerschuld.
NavarraSteuerfrei bis 250.000 €; Beträge darüber hinaus werden mit einem Steuersatz von 0,8 % besteuert.
BaskenlandSteuerfrei bis 400.000 €; darüber hinausgehende Beträge werden mit pauschal 1,5 % besteuert.
Valencia99 % Ermäßigung auf die Steuerschuld bis zu 1.000.000 €. (Neu für 2026: Angehörige der Gruppe III erhalten nun 25 % Bonifikation, welche 2027 auf 50 % steigen wird).

Wichtiger Hinweis zur Steuererklärungfrist: Selbst wenn die Steuerschuld durch regionale Ermäßigungen auf 0,00 € sinkt, besteht eine gesetzliche Verpflichtung (in der Regel innerhalb von 6 Monaten ab dem Todestag), die Erbschaftsteuererklärung (Modell 650) fristgerecht bei der zuständigen Steuerbehörde einzureichen.

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