Gibt es in Kanada ein Pflichtteilsrecht?

Ein Pflichtteilsrecht ist in Kanada unbekannt. Das heißt aber nicht, dass jeder gesetzliche Erbe durch Testament rechtslos gestellt werden kann. Der durch das Testament übergangene Ehegatte kann etwa nach dem Scheidungsrecht seine güterrechtlichen Ansprüche gegen den Nachlass des Ehegatten geltend machen.

Auch minderjährige Kinder können nach allen regionalen Erbrechten ihren Unterhaltsanspruch gegen den Nachlass durchsetzen. Insoweit muss der executor in Anspruch genommen werden. Darüber hinaus gibt es aber keine weiteren Beschränkungen der Verfügungsbefugnis des Erblassers. Ein – dem deutschen Erbrecht vergleichbares – unabdingbares und bedarfsunabhängiges Erbrecht existiert in Kanada nicht. Für weitere Fragen steht Ihnen Ihr Fachanwalt für Erbrecht in Düsseldorf und Krefeld Dr. Michael Gottschalk zur Verfügung.

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