Praktische Probleme bei der Anerkennung deutscher Testamente in Kanada

 

Ist der Erblasser vor seinem Tod von Deutschland nach Kanada ausgewandert und hat er dort seinen gewöhnlichen Aufenthalt begründet, kann es zur Anwendung kanadischen Erbrechts kommen. Dies gilt auch, wenn der Erblasser in Deutschland ein Testament errichtet hat und sich hieraus keine Rechtswahl ableiten lässt. Daher stellt sich die Frage, welche Probleme sich aus der Anwendbarkeit kanadischen Erbrechts für die Anerkennung deutscher Testamente ergeben.

Deutsche Testamente werden in Kanada generell anerkannt, wenn sie in Deutschland so lange vor der Übersiedelung nach Kanada errichtet wurden, dass Deutschland noch als Wohnsitz galt und sich Form und Inhalt nach deutschem Recht richteten. Problematisch ist aber, dass diese Dokumente der vollen Legalisierung bedürfen (Bestätigung der Echtheit der Dokumente durch Konsularbeamte). Darüber hinaus sind sie in Kanada kaum durchsetzbar, wenn sie keine Testamentsvollstreckung anordnen. 

Auch deswegen sollte man sich als deutscher Auswanderer nicht alleine auf das Instrument des Testaments festlegen, wenn man seinen Lebensabend in Kanada verbringen will. Der dort übliche Weg des estate planning sollte ebenfalls in Erwägung gezogen werden. Hierbei geht es um Schenkungen, Verträge zu Gunsten Dritter und Trusts. Auch dieser Weg kann aber umgekehrt zu Problemen führen, wenn common law trusts in Deutschland anerkannt werden sollen, weil sich hier noch Vermögen befindet. Bei der Nachlassplanung sollte also immer ein Rechtsanwalt beteiligt werden. Für weitere Fragen steht Ihnen Ihr Fachanwalt für Erbrecht in Düsseldorf und Krefeld Dr. Michael Gottschalk zur Verfügung.

 

 

 

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