Beratung nur durch einen Fachanwalt für Erbrecht!

Wir sind eine auf das Erbrecht spezialisierte Kanzlei. Rechtsanwalt Dr. Michael Gottschalk ist Fachanwalt für Erbrecht. Herr Dr. Gottschalk vertritt Ihre Interessen in allen erbrechtlichen Angelegenheiten. Herr Dr. Gottschalk steht Ihnen als Fachanwalt für Erbrecht bei Verhandlungen über Pflichtteilsansprüche, bei Auseinandersetzungen zwischen Miterben, bei der Gestaltung von Erbverträgen, Testamenten und komplexen Nachfolgeregelungen kompetent zur Seite.

Das Erbrecht ist äußerst komplex. Vernünftige Lösungen lassen sich nur erreichen, wenn alle Aspekte berücksichtigt werden. Die Verwandtschafts- und Eheverhältnisse sind ebenso von Bedeutung wie erb- und schenkungssteuerliche Fragen. Auch lange zeitlich früher errichtete Testamente und erbvertragliche Bindungen sind zu berücksichtigen. Hier sind wir kompetent.

Bei der Testamentsgestaltung geht es um Ihren letzten Willen und um Ihr Vermögen. Vertrauen Sie die Gestaltung dieser bedeutenden Entscheidung nur einem Fachanwalt für Erbrecht an.

Bei erbrechtlichen Auseinandersetzungen entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen eine Strategie, wie wir Ihr Recht am effektivsten durchsetzen. Dabei nehmen wir uns viel Zeit, um mit Ihnen zu besprechen, was für Sie von Bedeutung ist. Im Verhandeln zeigen wir Härte und verlieren dabei nicht aus dem Auge, dass unsere Mandanten in der Regel nicht an langwierigen Auseinandersetzungen interessiert sind. Durch geschickte außergerichtliche Verhandlungen können wir für unsere Mandanten punkten. Sollten dennoch gerichtliche Auseinandersetzungen erforderlich sein, so vertreten wir Ihre Interessen mit Nachdruck vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten.

 

Fachanwalt Erbrecht – Der Qualitätsunterschied

Wir machen das, was wir können: Erbrecht. Wir beherrschen dieses Rechtsgebiet in allen Facetten und erreichen für Sie deshalb die bestmöglichen Ergebnisse. Herr Rechtsanwalt Dr. Michael Gottschalk trägt den Titel Fachanwalt Erbrecht. Das bedeutet für Sie, dass Ihr Anwalt seit vielen Jahren Erfahrung auf dem komplizierten Gebiet des Erbrechts hat. Der Titel Fachanwalt Erbrecht wird von der Rechtsanwaltskammer nur an Rechtsanwälte verliehen, die seit Jahren im Bereich des Erbrechts tätig sind und den Lehrgang Fachanwalt Erbrecht sowie die entsprechende Prüfung erfolgreich absolviert haben.

Sie können also darauf vertrauen, dass Ihr Fall nur von einem Anwalt betreut wird, der sich auf diesem Gebiet perfekt auskennt. Herr Dr. Gottschalk setzt seine Kompetenz mit Nachdruck für Sie ein. Der Unterschied bringt für Sie das bestmögliche Ergebnis: Nur ein Anwalt, der sich im komplizierten Erbrecht sicher fühlt, alle Tricks und Kniffe kennt, wird im entscheidenden Moment die Schwächen in der Argumentation des Gegners erkennen und für Sie die entscheidenden Punkte setzen.

Der Fachanwalt Erbrecht berücksichtigt hilfreiche taktische Schritte schon im Vorfeld einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Nicht immer ist es sinnvoll, dem Gegner schon zu Beginn alle rechtlichen Argumente zu liefern – so beeindruckend sie auch sein mögen. Häufig kann es zielführender sein, erst später das entscheidende Argument zu liefern, z.B. erst wenn eine Frist für den Gegner abgelaufen ist, sich die eigene Rechtsposition durch Zeitablauf verfestigt hat oder der Gegner sich mit seiner bisherigen Argumentation in Widerspruch setzen müsste. Gehen Sie deshalb nicht das Risiko ein, dass Ihr Anwalt die im Erbrecht notwendigen Kniffe nicht kennt. Das Qualitätssiegel Fachanwalt Erbrecht schützt Sie hiervor. 

Vita Rechtsanwalt Dr. Michael Gottschalk

Fachanwalt für Erbecht Dr. Michael GottschalkHerr Rechtsanwalt Dr. Gottschalk ist in Viersen geboren. Nach seinem Abitur 1991 absolvierte er zunächst eine Ausbildung zum Bankkaufmann bei der Commerzbank AG, die er im Jahr 1993 abschloss. Im Anschluss nahm er sein Jurastudium in Augsburg auf. Nach einem Auslandssemester an der Université de Lausanne am Genfer See studierte Herr Dr. Gottschalk an der Ludwig-Maximilians-Universität in München. Bevor er sein Studium 1998 mit einem Prädikatsexamen abschloss, arbeitete Herr Dr. Gottschalk mehrere Monate in einem Anwaltsbüro der heutigen Kanzlei TaylorWessing in Shanghai (China). Es folgte die Tätigkeit als Referendar am Oberlandesgericht München und in Rechtsanwaltskanzleien in San Francisco und Washington D.C (USA). Im Jahr 2000 legte Herr Dr. Gottschalk sein zweites Staatsexamen ab. Nach seiner Anwaltszulassung im Jahr 2001 arbeitete er für drei Jahre in einer international ausgerichteten Rechtsanwaltskanzlei in Düsseldorf. Im Jahr 2014 wechselte Herr Dr. Gottschalk zu der US-amerikanischen Kanzlei MayerBrown und eröffnete zusammen mit dem Bundestagsabgeordneten Friedrich Merz das deutsche Hauptstadtbüro der US-Kanzlei. Im Jahr 2007 folgte die Promotion zum Dr. jur. 2007 ließ sich Herr Dr. Gottschalk dann als selbständiger Rechtsanwalt in seiner Heimatstadt Viersen nieder. Im Jahr 2014 eröffnete Herr Dr. Gottschalk ein weiteres Büro in Krefeld. Seit 2018 ist die Kanzlei auch mit einem Standort in Düsseldorf vertreten.

 

   

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Tel: 0211 / 550 84 35-0
E-Mail: info_at_gottschalk-erbrecht.de