Wie erbt der überlebende Ehegatte in Belgien?

Neben dem Erbrecht hat der gesetzliche Güterstand Einfluss auf den konkreten Erbteil des überlebenden Ehegatten. 

Das Güterrecht

In Belgien existiert ein anderer gesetzlicher Güterstand. In Deutschland herrscht der Güterstand der Zugewinngemeinschaft vor. Nach diesem verbleibt das Eigentum jedes Ehegatten während der Ehe bei ihm. Im Regelfall wird auch das in der Ehe erworbene Vermögen nicht gemeinschaftliches Eigentum. Erst nach der Ehe wird ein etwaiger Zugewinn in Geld ausgeglichen.

In Belgien wird das während der Ehe erworbene Vermögen dagegen im Regelfall gemeinschaftliches Eigentum der Ehegatten. Das führt dazu, dass im Todesfall zwei Vermögensgruppen unterschieden werden müssen: das Eigengut und das Gemeinschaftsgut. Was der überlebende Ehegatte erbt, wird im folgenden gezeigt.

Das Erbrecht

Neben Abkömmlingen der ersten Gruppe erhält der überlebende Ehegatte zusätzlich zu seinem Teil aus dem Güterrecht ein Nutzungsrecht am gesamten Eigengut des Erblassers. Lebten die Ehegatten in der Errungenschaftsgemeinschaft (gesetzlicher Güterstand) erhält er zudem auch ein Nutzungsrecht an dem Teil des Gesamtguts, der vor dem Erbfall dem anderen Ehegatten zustand, Artikel 745 ZGB. Der andere Teil des Gesamtguts steht ihm ohnehin aus dem Güterrecht zu.

Neben Verwandten aus der zweiten und dritten Gruppe erbt er bei Bestehen der Errungenschaftsgemeinschaft das Eigentum am Anteil des Erblassers am Gesamtgut und ein Nutzungsrecht an seinem eigenen Teil daran. 

Neben den sonstigen Verwandten ist der überlebende Ehegatte Alleinerbe.

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