Wo muss die Erbschaftsteuer gezahlt werden?

 

Ob Belgien ein Besteuerungsrecht auf den Nachlass hat, hängt davon ab, ob der Erblasser seinen Wohnsitz in Belgiens hatte und ob Immobilarvermögen in Belgien belegen ist. Hatte der Erblasser in Belgien seinen Wohnsitz, besteht eine unbeschränkte Steuerpflicht; das heißt, der Nachlass wird vollständig in Belgien besteuert.

Hatte der Erblasser seinen Wohnsitz nicht in Belgien, kann eine Besteuerung in Belgien nur auf das Immobilarvermögen erfolgen. Das bewegliche Vermögen wird nicht in Belgien besteuert. 

Handelt es sich bei dem Erben um einen deutschen Staatsangehörigen, der nicht länger als fünf Jahre im Ausland gelebt hat oder andere Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, so unterliegen diese in Deutschland hinsichtlich des Erwerbs der Erbschaft der unbeschränkten Steuerpflicht (§ 2 ErbStG). Es kann also zu einer Doppelbesteuerung der Erben kommen. Die einzige Möglichkeit der Abhilfe wäre eine Anrechnung der im Ausland bereits gezahlten Steuern. Diese kann allerdings nur auf Grund- und Betriebsvermögen erfolgen, § 21 ErbStG.

 

 

 

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