Welches Erbrecht ist im deutsch-kanadischen Erbfall anwendbar?

Die deutsche Sicht

Aus deutscher Sicht bestimmt sich die Anwendbarkeit des Rechts nach der europäischen Erbrechtsverordnung (EuErbVO). Da wir dieser Frage bereits einen eigenen Beitrag gewidmet haben, soll hier nicht vertieft darauf eingegangen werden. Hatte der Erblasser seinen gewöhnlichen Aufenthalt zum Zeitpunkt seines Todes in Kanada, so findet das kanadische Erbrecht Anwendung. Dies kann der Erblasser nur durch Rechtswahl verhindern.

Die kanadische Sicht

Aus kanadischer Sicht ist das Erbrecht des Staates anwendbar, in dem der Erblasser zum Todeszeitpunkt seinen Wohnsitz hatte. Allerdings ist hier zu beachten, dass Kanada kein einheitliches Erbrecht hat. Kanada ist ein Mehrrechtsstaat, sodass nicht pauschal vom „kanadischen Erbrecht“ gesprochen werden kann. Vielmehr ist konkret zu prüfen, in welchem Gebiet der Erblasser seinen Wohnsitz hatte. Für weitere Fragen steht Ihnen Ihr Fachanwalt für Erbrecht in Düsseldorf und Krefeld Dr. Michael Gottschalk zur Verfügung.

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