Sind gemeinschaftliche Testamente und Erbverträge zulässig?

 

Das türkische Recht lässt keine gemeinschaftlichen Testamente zu, Erbverträge sind aber erlaubt (dazu unten). 

 

Was kann in einem Erbvertrag geregelt werden?

 

In einem Erbvertrag können entweder Verfügungen zugunsten einer Person, aber auch Erbverzichte erklärt werden, Artikel 527 Absatz 1 ZGB. Einen Erbvertrag kann jeder schließen, der volljährig, mündig und urteilsfähig ist, Artikel 503 ZGB. Wichtig ist, dass der Erbvertrag nur in der Form eines öffentlichen Testaments geschlossen werden kann (Artikel 545 Absatz 1 ZGB), das heißt, die Beteiligten müssen gleichzeitig und persönlich vor einem Notar, Friedensrichter oder befugtem Beamten ihren Willen erklären, Artikel 545 Absatz 2 ZGB.

 

Der Erbvertrag hindert den Erblasser - anders als in Deutschland - nicht an anderen entgegenstehenden Verfügungen von Todes wegen, diese sind lediglich anfechtbar, Artikel 527 Absatz 2 ZGB.

 

 

 

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