Welche Steuerklassen und Freibeträge gibt es?

 

Haben die Erben die türkische Staatsangehörigkeit, sind sie in der Türkei unbeschränkt steuerpflichtig. Alle anderen sind beschränkt steuerpflichtig, wenn sie in der Türkei belegenes Vermögen oder im Ausland belegenes Vermögen erben und der Erblasser türkischer Staatsangehöriger ist. 

 

Unabhängig vom Verwandtschaftsgrad und der Staatsangehörigkeit gelten die in der Tabelle dargestellten Werte. Die Freibeträge werden ständig den aktuellen Lebensunterhaltsverhältnissen angepasst und können daher hier nicht zuverlässig dargestellt werden. Für die konkrete Berechnung der Steuerlast sollte daher unbedingt rechtliche Unterstützung gesucht werden.

 

Wertgrenze in türkischer Lira

Steuersatz

 

bis 290.000

1 %

 

die nächsten 700.000

3 %

 

die nächsten 1.500.000

5 %

 

die nächsten 2.700.000

7 %

 

die nächsten 5.190.000

10 %

 

 

 

 

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