Welche Probleme gibt es beim Grundstückserwerb in der Türkei durch ehemalige türkische Staatsangehörige?

Wenn die Erben ehemalige türkische Staatsangehörige sind, die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben und der Nachlass türkische Grundstücke umfasst, stellt sich die Frage, ob es für den Erwerb Beschränkungen gibt. Es kommt darauf an, ob die Ausbürgerung mit der Genehmigung des Ministerrates erfolgt ist. Ist dies der Fall, gelten diese Person und seine Nachkommen als privilegierte Ausländer und genießen fast alle Rechte eines türkischen Staatsangehörigen. Etwaige Beschränkungen für Ausländer gelten nicht für diese Personen. Die Grundlage hierfür findet sich im Gesetz Nr. 6304/29.5.2009.

Also können mit Genehmigung ausgebürgerte türkische Staatsangehörige und deren Abkömmlinge beschränkungsfrei türkische Grundstücke erwerben.

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