Der deutsch-spanische Erbfall

Professionelle Beratung bei grenzüberschreitenden Erbfällen zwischen Deutschland und Spanien. Wir begleiten Sie durch alle rechtlichen und steuerlichen Herausforderungen.

Warum ist das deutsch-spanische Erbrecht so komplex?

Erbfälle mit Bezug zu Deutschland und Spanien gehören zu den anspruchsvollsten Konstellationen im internationalen Erbrecht. Die Komplexität ergibt sich aus dem Zusammenspiel zweier unterschiedlicher Rechtssysteme, verschiedener Testamentsformen und steuerlicher Besonderheiten in beiden Ländern.

Besonders häufig entstehen Fragen, wenn Immobilien in Spanien zum Nachlass gehören, der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt in einem der beiden Länder hatte oder wenn Erben in verschiedenen Ländern leben. Die EU-Erbrechtsverordnung hat zwar einige Aspekte vereinheitlicht, dennoch bleiben zahlreiche Besonderheiten zu beachten.

Eine fundierte Beratung durch Experten, die beide Rechtssysteme kennen, ist daher unerlässlich. Wir arbeiten als deutsches Fachanwaltsbüro eng mit spanischen Rechtsanwälten zusammen und bieten Ihnen kompetente Unterstützung aus einer Hand.

Wichtige Themen im deutsch-spanischen Erbrecht

Anwendbares Recht

Welches Erbrecht gilt für Ihren Fall? Die EU-Erbrechtsverordnung regelt, wann deutsches und wann spanisches Erbrecht zur Anwendung kommt. Erfahren Sie mehr über Rechtswahl und deren Grenzen.

Spanisches Erbrecht

Das spanische Erbrecht unterscheidet sich grundlegend vom deutschen System. Neben dem allgemeinen spanischen Recht existieren regionale Foralrechte mit eigenen Regelungen zum Pflichtteil.

Nachlassabwicklung

Von der Testamentseröffnung über den Erbschein bis zur Umschreibung spanischer Immobilien – wir begleiten Sie durch alle Schritte der grenzüberschreitenden Nachlassabwicklung.

Testamentsgestaltung

Sollten Sie ein deutsches oder spanisches Testament errichten? Wir beraten Sie zu den Vor- und Nachteilen verschiedener Testamentsformen und helfen bei der optimalen Nachlassplanung.

Erbschaftssteuer

Die steuerlichen Aspekte sind bei deutsch-spanischen Erbfällen besonders komplex. Wir klären Sie über die Steuerpflicht in beiden Ländern und das Doppelbesteuerungsabkommen auf.

Gerichtliche Zuständigkeit

Welche Gerichte sind für Ihren Erbfall zuständig? Erfahren Sie mehr über internationale Zuständigkeitsregelungen und Möglichkeiten der Gerichtsstandsvereinbarung.

Schnelle Antworten auf häufige Fragen

Nach der EU-Erbrechtsverordnung gilt grundsätzlich das Recht des Staates, in dem der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Durch eine ausdrückliche Rechtswahl kann der Erblasser jedoch das Recht seiner Staatsangehörigkeit wählen – also als deutscher Staatsangehöriger deutsches Recht.

Das allgemeine spanische Erbrecht ist im Código Civil geregelt und gilt in den meisten Regionen Spaniens. Es unterscheidet sich erheblich vom deutschen Erbrecht, insbesondere im Hinblick auf die Testierfreiheit und das Pflichtteilsrecht.

In bestimmten Regionen Spaniens wie den Balearen, Katalonien oder dem Baskenland gelten eigene Erbrechtsregelungen (Foralrechte), die erheblich vom allgemeinen spanischen Recht abweichen können. Die Kenntnis dieser regionalen Besonderheiten ist für die Nachlassplanung essentiell.

Ein deutscher Erbschein wird in Spanien grundsätzlich anerkannt, muss jedoch mit einer Apostille versehen und beglaubigt übersetzt werden. In vielen Fällen ist zusätzlich ein Europäisches Nachlasszeugnis empfehlenswert, da dieses EU-weit ohne weitere Formalitäten anerkannt wird und die Abwicklung beschleunigt.

Die gerichtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers. Eine Gerichtsstandsvereinbarung ist nur eingeschränkt möglich. Allerdings können Sie durch eine Rechtswahl bestimmen, dass deutsches Erbrecht angewendet wird, auch wenn spanische Gerichte zuständig sind.

Ja, nach der EU-Erbrechtsverordnung gilt grundsätzlich das Recht des Staates, in dem der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Leben Sie dauerhaft in Spanien, würde also spanisches Erbrecht gelten – es sei denn, Sie treffen eine Rechtswahl zugunsten des deutschen Rechts.

Ein zusätzliches spanisches Testament kann die Nachlassabwicklung erheblich vereinfachen und beschleunigen, da es direkt vor spanischen Behörden verwendet werden kann. Wichtig ist jedoch, dass beide Testamente inhaltlich aufeinander abgestimmt sind und sich nicht widersprechen. Wir beraten Sie gerne zur optimalen Testamentsgestaltung.

Das spanische Pflichtteilsrecht unterscheidet sich deutlich vom deutschen System. Nach allgemeinem spanischem Recht haben Abkömmlinge, Eltern und der Ehegatte Pflichtteilsansprüche. Die Höhe und Ausgestaltung variiert jedoch je nach anwendbarem Recht – in den Foralrechtsregionen gelten teilweise abweichende Regelungen.

Ihre Experten für deutsch-spanisches Erbrecht

Wir bieten Ihnen die einzigartige Kombination aus deutscher Fachanwaltskompetenz und spanischer Rechtsexpertise. Durch unsere enge Kooperation mit spanischen Rechtsanwälten können wir Sie umfassend in allen Aspekten des deutsch-spanischen Erbrechts beraten.

Dr. Michael Gottschalk ist Fachanwalt für Erbrecht mit langjähriger Erfahrung im internationalen Erbrecht. In Zusammenarbeit mit Carlos Vázquez Sarazá, einem in Deutschland und Spanien zugelassenen spanischen Abogado, bieten wir Ihnen kompetente Beratung in beiden Rechtssystemen.

Dr. Michael Gottschalk

Carlos Vázquez Sarazá

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