Die Erbfälle bei grenzüberschreitenden Sachverhalten innerhalb der EU unterscheidet hauptsächlich nur noch das anwendbare Recht. Durch die europäische Erbrechtsverordnung wurden die Fragen der Ermittlung des anwendbaren Rechts und der Zuständigkeit der Gerichte vereinheitlicht. Daher wenden wir uns hier schwerpunktmäßig der Darstellung des jeweiligen Erbrechts zu.