Wo muss die Erbschaftsteuer gezahlt werden?

 

In Polen unterliegt der Nachlass der Steuerpflicht, wenn und soweit er sich auf dem Hoheitsgebiet Polens befindet oder als Vermögensrecht dort ausgeübt wird. Der Nachlass, der sich im Ausland befindet, muss nur in Polen besteuert werden, wenn der Erwerber oder der Erblasser polnischer Staatsangehöriger war oder seinen ständigen Wohnsitz in Polen lag. War weder der Erbe, noch der Erblasser polnischer Staatsangehöriger oder wohnhaft in Polen, ist der Erwerb steuerfrei. Zum Vorstehenden, vgl. Art. 1-3 polErbStG.

Handelt es sich bei dem Erben um einen deutschen Staatsangehörigen, der nicht länger als fünf Jahre im Ausland gelebt hat oder andere Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, so unterliegen diese in Deutschland hinsichtlich des Erwerbs der Erbschaft der unbeschränkten Steuerpflicht (§ 2 ErbStG). Es kann also zu einer Doppelbesteuerung der Erben kommen. Die einzige Möglichkeit der Abhilfe wäre eine Anrechnung der im Ausland bereits gezahlten Steuern. Diese kann allerdings nur auf Grund- und Betriebsvermögen erfolgen, § 21 ErbStG. Für weitere Fragen steht Ihnen Ihr Fachanwalt für Erbrecht in Düsseldorf und Krefeld Dr. Michael Gottschalk zur Verfügung.

 

 

 

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