Sind gemeinschaftliche Testamente und Erbverträge in Spanien erlaubt?

 

In Spanien gilt ein Verbot der gemeinschaftlichen Testamente. Nach Art. 669 CC ist es Spaniern untersagt, ein solches zu errichten. Eine andere Betrachtung kann jedoch im Anwendungsbereich der EuErbVO geboten sein. Weitere Informationen finden Sie in unserem Artikel zur Zulässigkeit von Erbverträgen und gemeinschaftlichen Testamenten in Europa.

Im gemeinspanischen Recht sind auch Erbverträge verboten, Art. 1271 CC. Allerdings erlauben verschiedene Foralrechte sie ausdrücklich. Auch hier zeigt sich wieder die Notwendigkeit einer genauen Prüfung, ob ein Foralrecht anwendbar ist. Für weitere Fragen steht Ihnen Ihr Fachanwalt für Erbrecht in Düsseldorf und Krefeld Dr. Michael Gottschalk zur Verfügung.

 

 

 

Erstgespräch vereinbaren


Tel: 0211 / 550 84 35-0
E-Mail: info_at_gottschalk-erbrecht.de