Wie kann ich mich im Ausland als Erbe ausweisen?

 

Frage: Ich bin in Deutschland Erbe geworden. Es befindet sich Nachlassvermögen im Ausland. Wie kann ich mich dort als Erbe ausweisen?

 

Antwort: Zunächst kommt es darauf an, ob sie sich in EU-Ländern oder in Drittstaaten als Erbe ausweisen wollen. In EU-Ländern können Sie sich mit dem sogenannten Europäischen Nachlasszeugnis als Erbe ausweisen. In Drittstaaten ist es schwieriger und im Regelfall ist eine Anerkennung des deutschen Erbscheins nötig, was ungleich langwieriger und komplizierter ist.

 

Weitere Informationen erhalten Sie in unserem Artikel zum Europäischen Nachlasszeugnis.

 

 

 

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