Welche Wirksamkeitsvoraussetzungen für Testamente gibt es?

In den Niederlanden kann ein Testament ausschließlich durch notarielle Beurkundung wirksam errichtet werden. Es gibt zwei Formen der notariellen Beurkundung: zum einen kann ein Testament direkt beim Notar errichtet werden (öffentliches Testament), zum anderen kann es privat errichtet und dem Notar lediglich zur Verwahrung gegeben werden (Depottestament). 

Der Notar trägt das Testament dann im Testamentsregister (Centraal Testamenten Register) ein. Das Testamentsregister ist unter der hier verlinkten Internetadresse erreichbar. Für Fragen steht Ihnen Ihr Fachanwalt für Erbrecht in Düsseldorf und Krefeld Dr. Michael Gottschalk zur Verfügung.

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