Welche Wirksamkeitsvoraussetzungen für Testamente gibt es?

Das englische Recht kennt neben dem Einzeltestament auch das gemeinschaftliche Testament (joint will) und das gegenseitige Testament (mutual will). Jedoch ist der Erbvertrag im englischen Recht nicht bekannt. Dennoch gibt es die Möglichkeit sich vertraglich zu verpflichten, eine bestimmte letztwillige Verfügung zu treffen (contract to make a will).

Nach englischem Recht kann ein formell wirksames Testament unter folgenden Voraussetzungen errichtet werden:

  1. Zunächst muss der Erblasser testierfähig und in der Lage sein, den Inhalt und die Auswirkungen des Testaments zu verstehen.
  1. Das Testament bedarf der Schriftform und muss von dem Erblasser selbst oder durch eine andere Person auf Weisung und in Anwesenheit des Erblassers unterzeichnet werden. Die Unterzeichnung oder deren Anerkennung muss zudem bei gleichzeitiger Anwesenheit von mindestens zwei Zeugen erfolgen, welche das Testament ebenfalls unterschreiben müssen.
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