Können Ausländer in der Schweiz Grundstücke erwerben?

Ausländer, auch Unionsbürger die ihren ständigen Wohnsitz nicht in der Schweiz haben, bedürfen zum Erwerb eines Grundstücks einer Genehmigung. Die Genehmigungspflicht entfällt nur, wenn es sich um gesetzliche Erben handelt (Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe a schwBewG). Die Genehmigung für gewillkürte Erben wird nur erteilt, wenn sie erklären, das Grundstück innerhalb von zwei Jahren wieder veräußern zu wollen, Artikel 8 Absatz 2 schwBewG.

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