Wie erbt der überlebende Ehegatte?
Der überlebende Ehegatte ist nicht Teil der Parentelen. Sein Erbrecht wird daneben ermittelt, Artikel 462 ZGB. Neben Abkömmlingen der ersten Gruppe (Abkömmlinge) erbt der Ehegatte die Hälfte, Artikel 462 Nr. 1 ZGB. Neben den Eltern des Erblassers und deren Abkömmlingen erbt der Ehegatte 3/4 des Nachlasses, Nr. 2.
- Welches Erbrecht ist anwendbar?
- Wie erben die Kinder und Verwandte des Erblassers?
- Wie erbt der überlebende Ehegatte?
- Welche Wirksamkeitsvoraussetzungen für Testamente gibt es?
- Sind gemeinschaftliche Testamente und Erbverträge zulässig?
- Werden Testamente hinterlegt oder registriert?
- Haben Ehegatten und Kinder ein Pflichtteilsrecht?
- Annahme und Ausschlagung der Erbschaft
- Können Ausländer in der Schweiz Grundstücke erwerben?
- Wie ist die Erbschaftsteuer in der Schweiz ausgestaltet?