Haben Ehegatten und Kinder ein Pflichtteilsrecht?
In der Schweiz haben die Nachkommen, Eltern und der Ehegatte des Erblassers ein Pflichtteilsrecht, Artikel 470 Absatz 1 ZGB. Ein bestimmter Teil des Vermögens ist der Verfügungsgewalt des Erblassers entzogen und kommt den Pflichtteilsberechtigten zugute. Auch beim Pflichtteilsrecht ist die gesetzliche Erbfolge zu beachten. Sind Abkömmlinge vorhanden, schließen sie die Eltern vom Pflichtteilsrecht aus.
Die Höhe des Pflichtteils bemisst sich in Bruchteilen des gesetzlichen Erbteils. Abkömmlinge erhalten 3/4 des gesetzlichen Erbteils und Eltern erhalten jeweils die Hälfte ihres Erbteils. Der überlebende Ehegatte konkurriert mit mit den oben genannten Gruppen. Dessen Pflichtteil ist davon abhängig, ob und wie viele Angehörige der Parentele vorhanden sind.
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