Wo muss die Erbschaftsteuer gezahlt werden?

Zwischen Griechenland und Deutschland besteht auf dem Gebiet der Erbschaftsteuer ein Doppelbesteuerungsabkommen, das am 1. 1. 1953 wieder in Kraft getreten ist. Dieses Abkommen stellt jedoch kein umfassendes Doppelbesteuerungsabkommen dar. Es regelt alleine die Besteuerung des beweglichen Nachlassvermögens. Dieses wird zunächst nur vom Wohnsitzstaat des Erblassers besteuert. Lebt der Erbe im jeweils anderen Staat kann auch der Wohnsitzstaat des Erben das bewegliche Vermögen des Erblassers besteuern.

In der Praxis gilt zumindest beim beweglichen Vermögen im deutsch-griechischen Rechtsverkehr das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung und Berücksichtigung bereits entrichteter Erbschaftssteuer. Art. 32 des griechischen Erbschaftssteuergesetzes ordnet an, dass auf Antrag eine Besteuerung in Griechenland für im Ausland befindliches bewegliches Vermögen in Höhe der dort bezahlten Steuern erlassen werden kann. Das deutsche Erbschaftsteuerrecht enthält eine Parallelvorschrift im § 21 des deutschen ErbStG. Hierzu haben wir bereits einen Beitrag verfasst. Für weitere Fragen steht Ihnen Ihr Fachanwalt für Erbrecht in Düsseldorf und Krefeld Dr. Michael Gottschalk zur Verfügung.

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