US-Bankvermögen in einem Trust im Todesfall

 

Dieser Beitrag richtet sich an Erben, die auf ein Bankvermögen, das in einem Trust verwaltet wird, zugreifen wollen. In den USA ist es bei der Vermögensplanung gängig, sein Vermögen in einem Trust zu verwalten. Was ein Trust ist und wie er in Deutschland behandelt wird, haben wir bereits in einem eigenen Artikel dargestellt.

 

Oftmals werden Trusts zu Lebzeiten errichtet und Bankvermögen auf den Trust übertragen. Dies wird als inter-vivos Trust oder Living Trust bezeichnet. Daneben gibt es noch die Gestaltung der Errichtung eines Totten Trusts. Dieser zeichnet sich dadurch aus, dass die Bank angewiesen wird, das vorhandene Bankvermögen im Todesfall automatisch an einen Begünstigten auszuzahlen. Der Errichter des Trusts hat bis zu seinem Tod die Verfügungsgewalt über das Vermögen und kann den Trust widerrufen. Im Bankwesen werden entsprechende Konten als POD-Konten (Payable-on-Death) geführt.

 

Welches Recht wird auf den Trust angewendet?

 

In den USA haben die meisten Bundesstaaten ihr eigenes Trust-Recht. Das Recht des Bundesstaates Tennessee ist zum Beispiel in Tenn. Code Ann. § 35 geregelt. Die Rechtsquellen für alle Bundesstaaten sind über die hier verlinkte Internetseite abrufbar. Viele der bundesstaatlichen Rechte basieren auf dem sogenannten Uniform Trust Code (UTC). Hierbei handelt es sich um einen Versuch, die bundesstaatlichen Rechte zu vereinheitlichen und ein Mustergesetz zu schaffen. Der UTC wurde bisher von 35 Bundesstaaten übernommen.

 

Muss ein Trust registriert werden?

 

Ob ein Trust registriert werden muss, hängt von den bundesstaatlichen Regelungen ab. Generell gilt, dass Trusts errichtet werden, um Vermögen anonym am staatlichen Verfahren vorbei zu verteilen. Daher ist nur in wenigen Staaten überhaupt eine Registrierung vorgesehen. Dazu gehören:

 

  • Alaska,
  • Colorado,
  • Florida,
  • Hawaii
  • Idaho,
  • Maine,
  • Michigan,
  • Missouri,
  • Nebraska und
  • North Dakota.

 

Allerdings ist zu beachten, dass selbst in manchen dieser Staaten eine Registrierung keinesfalls verpflichtend ist. So ist es in der Verantwortung des Trustee, die Trust-Urkunde (deed) aufzubewahren. Dies ist die spiegelbildliche Konsequenz der privaten Vermögensverwaltung: Entscheidet sich eine Person, sein Vermögen ohne staatliche Hilfe zu verteilen, trägt er allein dafür die Verantwortung. Ein Zugriff auf ein amtliches Register ist bestenfalls mit geringen Erfolgsaussichten verbunden. Stirbt der Trustee, sollte der Nachfolger-Trustee wissen, wo sich die originale Urkunde befindet. Digitale Kopien auf dem Computer sind keine gültigen Urkunden. 

 

Was ist ein Trust-Account?

 

Ein Trust-Account wird durch den Trustee genutzt, um das Vermögen entsprechend der Bestimmungen der Trust-Urkunde zu verwalten. Ein solcher Account unterscheidet sich in der Funktion nicht von den üblichen Konten. Über ihn können Zahlungen abgewickelt werden. Der große Unterschied ist aber, dass der Account nicht auf dem Namen einer natürlichen Person oder einer Gesellschaft geführt wird. Stattdessen wird er im Namen des Trusts selbst eingerichtet. Zur Auflösung eines Trust-Accounts ist nur der Trustee befugt. Zur Auflösung sind die erforderlichen Dokumente mitzubringen. Diese sind üblicherweise ein Personalausweis und dieselben Dokumente, die der Trustee zur Eröffnung des Accounts erhalten hat. In vielen Fällen hat sich die Bank eine Kopie der Trust-Urkunde gemacht. Allerdings schadet es nicht, auch hiervon eine Kopie einzureichen. Welche Dokumente genau benötigt werden, findet sich auch in den Bedingungen der Bank zur Kontoschließung.

 

Auszahlung eines Living Trusts im Todesfall

 

Die Verwaltung des Vermögens obliegt dem Trustee. Die Bank kann den Begünstigten nicht eigenmächtig das Vermögen auszahlen. War der Errichter des Trusts auch gleichzeitig der Trustee, so geht seine Rolle auf die Erben über. Aus deren Mitte kann ein neuer Trustee ernannt werden (Successor-Trustee). Wenn der Bank keine Trust-Urkunde vorliegt, wird sie regelmäßig die Anordnungen des Errichters nachprüfen wollen, bevor sie auszahlt. Möglicherweise wurde in der Trust-Urkunde bereits ein Successor-Trustee ernannt, sodass davon nicht abgewichen werden darf. Dieser muss dann die oben aufgeführten Dokumente zur Schließung des Kontos einreichen. 

 

Auszahlung eines Totten Trusts im Todesfall

 

Wie bereits oben geschrieben, hat der Errichter eines Totten Trusts bis zu seinem Tod die Verfügungsgewalt über das Vermögen und kann den Trust widerrufen. Im Bankwesen werden entsprechende Konten als POD-Konten (Payable-on-Death) geführt. Im Todesfall wird das Vermögen automatisch an den benannten Begünstigten ausgezahlt. Am Namen des geführten Kontos lässt sich oftmals feststellen, ob es sich um einen Totten Trust handelt. Gängige Formulierungen sind etwa: “payable on death to," “in trust for," oder “as trustee for,“.

 

Besteht die Vermutung, als Begünstigter eines Totten Trusts eingesetzt zu sein, muss die potentiell begünstigte Person sich mit der Sterbeurkunde des Errichters und eigener Identifikation bei der entsprechenden Bank melden.

 

 

 

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