Werden Testamente hinterlegt oder registriert?

In der Schweiz betreibt der Notarverband in privater Weise das Zentrale Testamentsregister. Testamente, Erbverträge oder auch Eheverträge können dort hinterlegt werden, wenn sie bei einem Notar errichtet wurden (öffentliches Testament). Es besteht keine Verpflichtung zur Hinterlegung, allerdings sorgt das Register für eine bessere Auffindbarkeit und damit eine höhere Rechtssicherheit.

Fragen zum Erbrecht?Finden Sie hier Ihre Antwort.

Erstgespräch vereinbaren

Sofortige Terminvergabe – Flexible Zeiten

Gerne stehen wir Ihnen für eine Erstberatung zur Verfügung. Rufen Sie uns an und unsere freundlichen Mitarbeiter vereinbaren für Sie sofort einen Termin in unserem Büro.
Erbrecht Düsseldorf
Gottschalk Rechtsanwälte

Kaiser-Friedrich-Ring 7
40545 Düsseldorf

Tel: 0211 / 550 84 35-0
Fax: 0211 / 550 84 35-1
E-Mail: info@gottschalk-erbrecht.de