Sind deutsche Testamente im Ausland gültig?

Frage: Der Erblasser ist im Ausland verstorben. Als er noch in Deutschland lebte, errichtete er ein Testament. Ist dieses nun auch im Ausland gültig?

Antwort: Zunächst kommt es darauf an, ob es sich bei dem betreffenden Land um einen Mitgliedsstaat der EU oder um einen sogenannten Drittstaat handelt. Handelt es sich um einen Mitgliedsstaat der EU sind in Deutschland errichtete Testamente auch in dem anderen Staat wirksam. Dennoch muss im Einzelfall geschaut werden, ob die vom Erblasser erdachte Konstellation in dem Land möglich ist oder ob gegebenenfalls Anpassungen erfolgen müssen. 

Schwieriger wird es bei Drittstaaten. Hier kommt es unter anderem darauf an, ob zwischen den betreffenden Staaten völkerrechtliche Abkommen geschlossen wurden. 

Das Berliner Testament

Zulässigkeit von gemeinschaftlichen Testamenten und Erbverträgen in Europa

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