Erwerb eines Grundstücks in Frankreich

Um als Erbe oder Vermächtnisnehmer Eigentümer eines Grundstücks zu werden, ist für die Eintragung eine weitere französische notarielle Bescheinigung (attestation immobilière oder attestation notariée) notwendig, Art. 710-1 Code civil. Ein Europäisches Nachlasszeugnis oder gar ein deutscher Erbschein würden diesen Voraussetzungen nicht genügen, sodass regelmäßig an eine solche Bescheinigung zu denken ist. Für weitere Fragen steht Ihnen Ihr Fachanwalt für Erbrecht in Düsseldorf und Krefeld Dr. Michael Gottschalk zur Verfügung.

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