Wo muss die Erbschaftsteuer gezahlt werden?

Wohnte der Erblasser zur Zeit seines Todes in den Niederlanden, wird der gesamte Nachlass dort besteuert (unbeschränkte Steuerpflicht). Dies gilt auch, wenn er niederländischer Staatsangehöriger war und nicht seit mehr als zehn Jahren ausgewandert ist. Ist dies nicht der Fall, findet das niederländische Erbschaftsteuerrecht nur auf die Nachlassgegenstände Anwendung, die in den Niederlanden liegen (beschränkte Steuerpflicht).

Handelt es sich bei dem Erben um einen deutschen Staatsangehörigen, der nicht länger als fünf Jahre im Ausland gelebt hat oder andere Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, so unterliegen diese in Deutschland hinsichtlich des Erwerbs der Erbschaft der unbeschränkten Steuerpflicht (§ 2 ErbStG). Es kann also zu einer Doppelbesteuerung der Erben kommen. Die einzige Möglichkeit der Abhilfe wäre eine Anrechnung der im Ausland bereits gezahlten Steuern. Diese kann allerdings nur auf Grund- und Betriebsvermögen erfolgen, § 21 ErbStG. Für weitere Fragen steht Ihnen Ihr Fachanwalt für Erbrecht in Düsseldorf und Krefeld Dr. Michael Gottschalk zur Verfügung.

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