Welches Recht wird auf den Erbfall im deutsch-italienischen Erbfall angewendet?

Sowohl aus italienischer als auch aus deutscher Sicht wird das - auf Erbfälle ab dem 17.08.2015 - anwendbare Recht nach den Regeln der europäischen Erbrechtsverordnung (EuErbVO) bestimmt.  Nach Artikel 21 EuErbVO wird auf den gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers abgestellt. Dieses ist der Ort, an dem sich der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes tatsächlich aufgehalten hat und aufhalten wollte und an dem er sozial integriert war. 

Vorrangig wäre aber eine eventuelle Rechtswahl des Erblassers, die konkret geprüft werden müsste. Weitere Informationen - mit Beispielen - erhalten Sie in unserem Artikel zum anwendbaren Recht nach der EuErbVO.