Erblasserschulden
Unter Erblasserschulden versteht man die Verbindlichkeiten, die der Erblasser noch zu Lebzeiten eingegangen ist bzw. die noch zu Lebzeiten des Erblassers entstanden sind (§ 1967 Abs. 2 Fall 1 BGB). Der Erbe haftet für diese Schulden. Die Erblasserschulden sind Teil der Nachlassverbindlichkeiten.