Nachlassverbindlichkeiten
Unter Nachlassverbindlichkeiten versteht man Verbindlichkeiten, für die der Erbe gegenüber den Nachlassgläubigern haftet. Nachlassverbindlichkeiten lassen sich wie folgt untergliedern:
- Erblasserschulden, also Schulden, die der Erblasser noch zu Lebzeiten eingegangen ist bzw. die noch zu Lebzeiten des Erblassers entstanden sind (§ 1967 Abs. 2 Fall 1 BGB),
- Erbfallschulden, insbesondere Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und testamentarische Auflagen (§ 1967 Abs. 2 Fall 2 BGB),
- Nachlasserbenschulden, soweit sie als Nachlassverbindlichkeiten zu qualifizieren sind,
- der Voraus nach § 1932 BGB,
- die Beerdigungskosten nach § 1968 BGB,
- der "Dreißigste" nach § 1969 BGB,
- Zugewinnausgleichsansprüche des überlebenden Ehegatten oder Lebenspartners
- Kosten der Testamentsvollstreckung,
- Kosten der Testamentseröffnung.
- Ablieferungspflicht für Testamente
- Adoption und Erbrecht
- Anfechtung der Erbschaftsannahme
- Auskunftsanspruch des Erben gegenüber Banken
- Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten gegenüber den Erben
- Ausschlagung der Erbschaft
- Ausschlagung der Erbschaft durch Betreuer
- Ausschlagung der Erbschaft für minderjährige Kinder
- Beerdigungskosten
- Berliner Testament
- Berliner Testament: Die häufigsten Fehler
- Erbenermittlung
- Erbengemeinschaft
- Erbenregress durch Sozialhilfeträger
- Erblasser gepflegt: Ansprüche gegen Miterben?
- Erblasserschulden
- Erbschaft und Sozialhilfe
- Erbschaftssteuermeldung durch Banken
- Erbschaftsteuerrecht (Deutschland)
- Erbschaftsteuerrecht im internationalen Erbfall
- Erbschein
- Erbvertrag und Ehevertrag: Was ist der Unterschied?
- Erbvertrag: Die häufigsten Missverständnisse
- Erbvertrag: Herausgabe von beeinträchtigenden Schenkungen
- Lebensversicherung
- Nachlassverbindlichkeiten
- Nachlassverwaltung
- Patientenverfügung
- Pflichtteil
- Pflichtteil des Ehegatten
- Pflichtteilsanspruch - Stundung des Pflichtteils
- Pflichtteilsergänzungsanspruch
- Spekulationssteuer bei der Weiterveräußerung von geerbten Immobilien
- Teilerbschein
- Teilungsversteigerung
- Testamentsvollstreckung
- Vorsorgevollmacht
- Widerruf von Erbverträgen und Ehegattentestamenten