Erblasserschulden
Unter Erblasserschulden versteht man die Verbindlichkeiten, die der Erblasser noch zu Lebzeiten eingegangen ist bzw. die noch zu Lebzeiten des Erblassers entstanden sind (§ 1967 Abs. 2 Fall 1 BGB). Der Erbe haftet für diese Schulden. Die Erblasserschulden sind Teil der Nachlassverbindlichkeiten.
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- Ausschlagung der Erbschaft durch Betreuer
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- Pflichtteil
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- Pflichtteilsanspruch - Stundung des Pflichtteils
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- Spekulationssteuer bei der Weiterveräußerung von geerbten Immobilien
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