Verkauf des Erbteils

 

Wann ist ein Verkauf des Erbteils sinnvoll?

Es können viele verschiedene Bewegungsgründe dafür geben, seinen Erbteil verkaufen zu wollen.

Haben mehrere Personen einen Erbteil geerbt, bilden diese eine Erbengemeinschaft. Es ist hierbei zu beachten, dass keiner dieser Miterben dazu befugt ist, über einen einzelnen Gegenstand des Nachlasses eigenständig zu verfügen. Der Anteil eines Miterben am Nachlass wird berechnet an der jeweiligen Erbquote. Diese Erbquote kann der Erbe unter anderem veräußern, um aus der Erbengemeinschaft austreten zu können und um freie finanzielle Mittel zu generieren.

Neben dem finanziellen Vorteil können auch emotionale Belastungen oder Streitigkeiten innerhalb der Erbengemeinschaft dazu führen, dass der Erbe seinen Erbteil verkaufen möchte. In der Praxis treten solche Streitigkeiten innerhalb der Erbengemeinschaft häufig auf. Der Grund dafür liegt vor allem darin, dass Erbengemeinschaften in der Regel nicht langfristig ausgerichtet sind. Ihr Hauptziel besteht darin, sich schnellstmöglich aufzulösen, indem die Erbschaft unter den Erben aufgeteilt wird. Diese Abwicklungen führen jedoch häufig zu Konfliktsituationen, die eine reibungslose Erbauseinandersetzung unmöglich machen können.

Im schlimmsten Fall können solche Konflikte dazu führen, dass sogar Immobilien oder Grundstücke versteigert werden müssen, was der Erblasser in den meisten Fällen eigentlich vermeiden wollte. In solchen Situationen kann der Verkauf eines Erbanteils eine effektive Lösung sein, um sich unmittelbar aus der festgefahrenen Lage innerhalb der Erbengemeinschaft zu befreien. Dabei ist zu erwähnen, dass der Erblasser diese Möglichkeit in der Regel nicht durch ein Testament oder andere letztwillige Verfügungen ausschließen kann, da ein rechtliches Verbot gemäß § 137 BGB nicht durchsetzbar wäre.

 

Wie kann ich meinen Erbteil verkaufen?

Wenn ein Erbteil verkauft werden soll, sind drei Voraussetzungen zu beachten. Zunächst ist zu unterscheiden, ob der Erbe als Teil einer Erbengemeinschaft oder als Alleinerbe erbt. Als Alleinerbe ist man von den im Folgenden weiter ausgeführten Voraussetzungen für den Verkauf des Erbteils befreit. Für den Verkauf müssen die rechtmäßigen Erben feststehen. Dies erfolgt entweder durch einen Erbschein oder ein Testament. Zudem muss der Inhalt des Nachlasses weitgehend aufgearbeitet sein. Das bedeutet, dass sämtliche Vermögenswerte sowie Schulden des Erblassers bekannt und erfasst sein müssen.                                                                                                                         

Sind sich der verkaufswillige Erbe und ein Käufer über den Kauf des Erbteils einig, ist ein Erbteilskaufvertrag zu erstellen. Gemäß § 2033 BGB ist dieser notariell zu beurkunden. Falls nicht ein Alleinerbe, sondern ein Miterbe als Teil einer Erbengemeinschaft seinen Erbanteil verkauft, müssen die übrigen Miterben über den Kauf informiert werden.

Nach erfolgreichem Abschluss des Verkaufs ist der Verkäufer kein Teil der Erbengemeinschaft mehr, und stattdessen tritt der Käufer als Erbe in die Erbengemeinschaft ein.

 

Kann ich meinen Erbteil auch verschenken?

Es ist auch möglich einen Erbteil zu verschenken. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass diese gegebenenfalls schenkungssteuerrechtliche Folgen haben könnte. Dies gilt auch für sogenannte gemischte Schenkungen. Eine solche ist anzunehmen, wenn der Erbteil deutlich unter seinem Wert verkauft wird. Im Falle einer Schenkung haben jedoch die anderen Miterben kein Vorkaufsrecht und ihnen steht daher auch kein Schutz davor, dass ein Dritter Teil ihrer Erbengemeinschaft wird.

 

Welche Preise können erzielt werden?

Die Preisfestlegung gestaltet sich beim Verkauf eines Erbteils als äußerst schwierig. Hierbei müssen nicht nur das vorhandene Vermögen, sondern auch bereits bekannte Verbindlichkeiten in Betracht gezogen werden. Aus Sicht eines potenziellen Käufers ist ebenfalls zu bedenken, dass neue Verbindlichkeiten auftreten könnten, die vor dem Kauf noch unbekannt waren.

Im Gegensatz dazu strebt man bei der Bewertung der Vermögenswerte stets nach einer Einschätzung auf Basis der aktuellen Marktpreise. Bei Immobilien kann dies beispielsweise durch ein Gutachten erfolgen oder indem die Immobilien auf gängigen Online-Portalen zum Verkauf angeboten werden, um Angebote abzuwarten. Letztendlich wird vor Abschluss des Erbteilsverkaufs ein Gesamtpaket aus den bewerteten Vermögenswerten und Verbindlichkeiten geschnürt.

In jedem Fall sollte der Verkauf eines Erbteils im Vergleich zu einer möglichen Teilungsversteigerung stets vorteilhaft sein.

 

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